Rente mit 63 abgeschafft? Rechner zum Reformvorschlag
Viele, die 45 Jahre gearbeitet haben, planen den abschlagsfreien Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze. Der Rechner zeigt, was sich ändert, falls der Vorschlag der Rentenkommission umgesetzt wird: wie viel Abschlag droht oder wie viele Monate Sie länger arbeiten müssten.
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Was gilt heute?
Nach 45 Versicherungsjahren können Sie ohne Abschlag vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – je nach Jahrgang ab 64 Jahren und 2 Monaten (Jahrgang 1959) bis 65 Jahre (ab Jahrgang 1964). Mit 35 Jahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, dann aber mit 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze.
Was schlägt die Rentenkommission vor?
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und das früheste Rentenalter für langjährig Versicherte auf 64 Jahre anzuheben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, Übergangsregeln sind offen. Im Rechner stellen Sie deshalb selbst ein, ab welchem Rentenbeginn die Reform gelten soll.
Häufige Fragen
Ist die Rente mit 63 schon abgeschafft?
Nein. Stand September 2026 gibt es nur Empfehlungen der Kommission und eine Absichtserklärung der Koalition, aber kein Gesetz. Der Rechner zeigt das Reformszenario deshalb getrennt und mit dem Hinweis „in Diskussion“.
Wie hoch wäre mein Abschlag?
0,3 % für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – bei zwei Jahren also 7,2 %, und zwar dauerhaft.